Schriftzug Widerrufsrecht

Änderungen im Widerrufsrecht

Der bequeme Einkauf im Internet ist aus vielen guten Gründen beliebt. Für viele Verbraucher ist es auch die komfortable rechtliche Stellung, die der Gesetzgeber dem Käufer gegenüber dem Verkäufer einräumte. So war es bislang möglich, bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Ware auch noch nach Jahren an den Verkäufer zurückzuschicken. Diese großzügige und verbraucherfreundliche Regelung wird ab dem 27. Juni 2015 geändert.

 

Befristeter Widerruf

Die Änderung beim Widerrufsrecht betrifft eine spezielle, aber keineswegs seltene Käuferschicht. Wer neue Ware aus einem Interneteinkauf nur in den Schrank stellt und sie nicht benutzte, konnte diese ohne zeitliche Begrenzung umtauschen. Tatsächlich gibt es viele Käufer, die im Internet Waren bestellen, sie annehmen, aber dann nie benutzen. Unter den weiblichen Käufern von Schuhen oder Kleidung nehmen diese Kunden sogar einen Anteil von 56 Prozent ein, wie eine Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts Ipsos erbrachte. Wenn der Wunsch bestand, die Ware wieder zurückzusenden, war der Blick auf den Kalender bislang unnötig, denn die Option des Widerrufes galt ohne zeitliche Beschränkung. Genau hier setzt die Änderung des Widerrufrechtes an. Ab dem 27. Juni 2015 gilt eine Befristung von einem Jahr und 14 Tagen. Das bedeutet, dass für sämtliche Waren, die vor dem 13. Juni 2014 über das Internet eingekauft wurden, kein Widerrufsrecht mehr besteht. 

 

Bedingungen für die Rücksendung

Die sonstigen Bedingungen, an denen eine Rücksendung innerhalb eines Jahres und 14 Tagen geknüpft ist, bleiben wie bisher erhalten. So muss die Ware aus einem sogenannten „Haustürenverkauf“ stammen. Unter diesem etwas veralteten Begriff werden alle Kaufverträge zusammengefasst, die außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossen werden. Hierzu zählen neben den Käufen an der Haustür oder auf dem Parkplatz auch Katalogeinkäufe und eben Einkäufe in Internet-Shops. Wenn man beispielsweise in der Düsseldorfer Innenstadt shoppen geht, zählt dies nicht dazu. Eine weitere Bedingung liegt darin, dass der Verkäufer den Käufer nicht ausreichend oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht informierte. Außerdem darf die gekaufte Ware nicht genutzt sein und sie darf keinerlei Beschädigungen oder Gebrauchsspuren aufweisen. Für derartige Waren, die bislang unbefristet an den Händler zurückgegeben werden konnten, gilt die neue Frist von einem Jahr und 14 Tagen.

 

Neuregelung gilt rückwirkend

Die neue Widerrufsregelung, die dem Käufer auch bei einer fehlenden oder mangelhaften Widerrufsbelehrung eine Frist für die Möglichkeit zur Rücksendung der Ware setzt, gilt nicht nur für neue Einkäufe. Vielmehr gilt sie auch für alle Altverträge. In der Folge ist der Käufer ab dem 27. Juni 2015 gezwungen, sämtliche Waren zu behalten, die vor dem 13. Juni 2014 gekauft wurden. Wir bei digital art achten aber trotzdem bei der Online-Shop Programmierung auf eine einwandfreie Widerrufsregelung.

 

Kaufgewohnheiten anpassen

Die neue Regelung wird bei vielen Kunden, die bislang zu sorglos mit der Maus eingekauft haben, ein Umdenken bewirken. So lässt sich die Entscheidung darüber, ob eine neues Paar Schuhe oder der modische Blazer behalten werden, nicht mehr endlos hinauszögern. Denn spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen wird der Besteller der Ware unwiderruflich zu deren Besitzer. Ihr Kaufverhalten müssen aber nicht nur 56 Prozent der Frauen ändern. Die Fehlkaufquote bei den Einkäufen von Männern liegt immerhin auch bei stattlichen 27 Prozent.

 

Quelle: t3n