Laptop mit Mail-Info

Bestätigungsmail im Onlineshop darf keine Werbemail sein

Bei der Einrichtung eines Kundenkontos, zum Beispiel für einen Onlineshop, müssen Sie als Webshop Betreiber darauf hinweisen, dass Ihre Nutzer ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass die E-Mail mit dem Bestätigungslink, zum Beispiel für die Freischaltung zum Webshop, keine Werbung enthält.

In der Regel ist es üblich, dass ein User, der sich bei einer Firma ein Kundenkonto anlegt, eine Bestätigungsmail mit einem Freischaltlink erhält. Hierbei achten Sie bitte darauf, dass der Hinweis, dass der Kunde seine Einwilligung jederzeit widerrufen kann, nicht vergessen wird. Bei der Programmierung Ihres Onlineshops achten wir als Agentur bereits auf solche „Kleinigkeiten“.

In einem konkreten Fall erhielt ein Mann eine Bestätigungsmail, obwohl er kein Konto beim Unternehmen eingerichtet hatte. Die Firma hat er daraufhin aufgefordert, eine von seinem Anwalt aufgesetzte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Firma tat dies nicht und schickte eine selbstformulierte Unterlassungserklärung, welche der Mann nicht akzeptierte und vor das Amtsgericht Pankow-Weißensee zog.

 

Bitte keine Werbung in Bestätigungsmails

Dass es sich bei der Bestätigungsmail nicht um Werbung sondern um sachliche Information handele, sahen die Richter anders. Die Bestätigungsmail sei eine besonders aufdringliche Absatzförderungsmaßnahme, wenn der Kunde gar keine Kontoeinrichtung veranlasst habe (Az.: 101 C 1005/14).

Nun, wie soll man als Onlineshop Betreiber reagieren? Denn tatsächlich ist es möglich unter einem fremden Namen und einer fremden E-Mail-Adresse eine Kontoeinrichtung zu veranlassen. Die Bestätigungsmail würde dann durch den Webshop an die „falsche“ E-Mail-Adresse verschickt werden. Somit hätte Ihr Shop eine unerwünschte Email versandt.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht kritisiert hier, dass mit dem Urteil das Einholen einer Einwilligung auf elektronischem Weg faktisch unmöglich wird.

Wir raten unseren Onlineshop Kunden dringend, darauf zu achten, dass in Mails mit Bestätigungslinks keine Werbung enthalten ist. Die E-Mail sollte schlicht und einfach gehalten sein und den Hinweis enthalten, dass die Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann – so, wie wir sie auch in unseren Onlineshop Installationen hinterlegen.

 
Quelle: N24.de