Frau mit Paket

Neue Regel für den Onlinehandel

Neues verbraucherfreundliches Rückgaberecht für Kunden. Was sollten Sie, als Online Shop Besitzer beachten? Um die Rechte der Verbraucher deutlich zu stärken, erwägt die Europäische Kommission, dass der Shop Kunde zukünftig nicht mehr nachweisen muss, dass eine defekte Ware, bereits am Tag der Lieferung beschädigt war.


Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was eigentlich die gesetzliche Gewährleistung ist und was sie beinhaltet?

Kurz gefasst heißt es, dass Unternehmen (also auch Webshop Betreiber) dafür einstehen müssen, dass gelieferte Waren in einem ordnungsgemäßen Zustand dem Kunden übergeben wurden. Das gilt insbesondere auch dann, wenn Mängel erst Monate nach dem Kauf des Produktes „erkennbar“ wurden. Im Klartext bedeutet das für Sie als Online Shop Besitzer folgendes: wenn Sie über Ihren Shop ein Smartphone verkaufen, welcher nach Monaten kein Bild mehr zeigt und kaputt geht, weil dessen Bildschirm bereits bei Versand/Übergabe einen Wackelkontakt hatte, dann müsste der Hersteller Ersatz leisten oder das Produkt kostenfrei instand setzen.

Soweit so gut, aber was bedeutet das für den  Shopbesitzer?
Der Käufer kann nun im Falle eines Sachmangels vom Händler den kostenlosen Ersatz oder eine Reparatur der Ware einfordern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale hat der Händler genau einen Versuch die Ware zu ersetzen und maximal zwei Versuche diese zu reparieren. Wenn die Versuche scheitern oder sogar zu lange dauern, kann der Kunde auf eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder den Kauf rückgängig machen.

Jetzt werden Sie sich denken: ne, ne so einfach ist das nicht. Was ist mit der Beweispflicht?
Nun, bislang müssen Käufer in den ersten sechs Monaten nicht nachweisen, dass sie für den Sachmangel nicht verantwortlich waren. Es wird ganz einfach davon ausgegangen, dass der Händler verantwortlich ist – selbstverständlich könnte der Verkäufer versuchen das Gegenteil nachzuweisen, was aber schwierig werden sollte, falls das Produkt keine groben Abnutzungen aufweiset, welche auf eine unsachgemäße Bedienung hinweisen. Ab dem siebten Monat kehrt sich die Beweispflicht um und für den Kunden dürfte es ebenfalls relativ schwer fallen , den Beweis anzutreten, dass die Ware bereits bei Übergabe defekt war.

Warum sollte sich diese Regelung nun ändern?
Weil es dem Kunden nach sechs Monaten faktisch unmöglich ist den Beweis für ihr Unverschulden zu erbringen. Deshalb verzichtet ein großer Teil der Kunden auf ihre Rechte. Die von Brüssel vorgeschlagene Neuregelung wird von den Verbraucherschützern begrüßt.

In dem Vorschlag der Neuregulierung sieht die Europäische Kommission einen Teil von vielen Bemühungen, den grenzüberschreitenden Onlinehandel voranzutreiben. Viele kleine Unternehmen verkaufen derzeit nur im jeweiligen Inland, weil sie mit den unterschiedlichen Rechtslagen völlig überfordert sind. 28 EU Staaten heißt auch 28 unterschiedliche Rechtslagen in Bezug auf den Onlinehandel.

Welche Chancen hat der Vorschlag?
Wie bereits erwähnt, bislang handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. Ob und wann die EU Staaten zustimmen werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Bereits vor einigen Jahren ist die EU Kommission mit einem ähnlichen Vorstoß gescheitert. Der stationäre Handel ist davon ausgenommen und die neue Regelung wäre nur für den Onlinehandel vorgesehen.