Barrierefreiheit 2025: Checkliste zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
TL;DR: Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen ihre Websites, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen barrierefrei gestalten, gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wer betroffen ist, welche konkreten Anforderungen gelten und wie Sie Ihre digitalen Projekte rechtzeitig BFSG-konform umsetzen – unser Leitfaden zeigt Ihnen den Weg zur barrierefreien Website.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 15.06.2022 verabschiedet und definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Als nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) schreibt es erstmals auch für die Privatwirtschaft umfassende Barrierefreiheitsstandards vor.
Für Webagenturen und ihre Kunden bedeutet dies: Digitale Barrierefreiheit wird vom „Nice-to-have“ zur gesetzlichen Pflicht.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Betroffene Bereiche
Das BFSG gilt für Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie die Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools). Dazu gehören auch Webshops und Apps.
Unternehmenswebsites mit Buchungs- oder Servicefunktionen
Kundenportale und Self-Service-Bereiche
Banking- und Finanzdienstleistungen online
Telekommunikationsanbieter
Mobilitätsdienstleister (Apps, Buchungssysteme)
Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem jährlichen Gesamtumsatz von maximal 2 Millionen Euro sind ausgenommen – wenn diese Dienstleistungen und Services erbringen. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.
Technische Anforderungen: WCAG 2.1 Level AA als Standard
Das BFSG schreibt für betroffene Unternehmen die Einhaltung der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 vor. Das bedeutet also, dass die Anforderungen der WCAG-Stufen A und AA erfüllt sein müssen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Die vier Grundprinzipien der WCAG 2.1
1. Wahrnehmbar (Perceivable)
Inhalte müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein
Alternativtexte für Bilder und Grafiken
Untertitel für Videos
Ausreichende Farbkontraste
2. Bedienbar (Operable)
Vollständige Tastaturbedienbarkeit
Angemessene Zeitlimits
Vermeidung von Epilepsie-auslösenden Inhalten
Klare Navigation
3. Verständlich (Understandable)
Lesbare und verständliche Texte
Vorhersagbare Funktionalität
Hilfe bei der Eingabe und Fehlervermeidung
4. Robust (Robust)
Kompatibilität mit Hilfstechnologien
Validér HTML-Code
Zukunftssichere Technologien
Praktische BFSG-Checkliste für Websites und Online-Shops
Basiskonfiguration
[ ] Semantisches HTML verwenden (Überschriften h1-h6, Listen, Buttons)
[ ] Sprache der Seite definieren (<html lang=“de“>)
[ ] Validen HTML-Code sicherstellen
[ ] Mobile Responsiveness gewährleisten
Tastaturbedienung
[ ] Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
[ ] Sichtbarer Fokus-Indikator (Tab-Navigation)
[ ] Logische Tab-Reihenfolge einhalten
[ ] Skip-Links für Hauptinhalte bereitstellen
Visuelle Gestaltung
[ ] Farbkontraste mindestens 4,5:1 für normalen Text
[ ] Farbkontraste mindestens 3:1 für große Texte
[ ] Informationen nicht nur über Farbe vermitteln
[ ] Schriftgrößen skalierbar bis 200% ohne Funktionsverlust
Bilder und Medien
[ ] Alt-Texte für alle inhaltlichen Bilder
[ ] Leere Alt-Attribute für dekorative Bilder
[ ] Untertitel für Videos mit gesprochenem Inhalt
[ ] Audiodeskription für wichtige visuelle Videoinhalte
Formulare
[ ] Labels für alle Eingabefelder
[ ] Pflichtfelder eindeutig kennzeichnen
[ ] Fehlermeldungen klar und verständlich
[ ] Eingabehilfen und Format-Beispiele
Navigation und Struktur
[ ] Eindeutige Seitentitel (<title>)
[ ] Aussagekräftige Überschriftenstruktur (h1-h6)
[ ] Breadcrumb-Navigation wo sinnvoll
[ ] Suchfunktion verfügbar und zugänglich
E-Commerce spezifisch
[ ] Produktinformationen vollständig und strukturiert
[ ] Preisangaben eindeutig und kontrastreicht
[ ] Warenkorb-Status für Screenreader zugänglich
[ ] Checkout-Prozess linear und verständlich
[ ] Fehlermeldungen im Bestellprozess aussagekräftig
Accessibility-Plugins implementieren (WP Accessibility, One Click Accessibility)
Alt-Texte in der Medienbibliothek pflegen
Block-Editor für semantische Struktur nutzen
TYPO3-Websites
EXT:accessibility Extension einsetzen
Fluid-Templates für semantisches HTML
RTE-Konfiguration für Redakteure anpassen
Strukturierte Inhaltstypen verwenden
Shopware-Shops
Accessibility-Plugin oder Theme-Anpassungen
Produktdaten strukturiert erfassen
Checkout-Prozess optimieren
Template-Customizations für WCAG-Konformität
Zeitplan und Konsequenzen
Wichtige Termine
28. Juni 2025: BFSG tritt in Kraft
Sofort: Vorbereitung und Umsetzung beginnen
2030: Übergangsfrist für bestimmte Dienstleistungen
2040: Übergangszeit für Selbstbedienungsterminals
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Es sind Produktrückrufe/Einstellung der Dienstleistung oder Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich. Zudem sieht das BFSG neben Klagen einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Option von Verbandsklagen vor.
Handlungsempfehlungen für Agenturen und Unternehmen
Sofortmaßnahmen
BFSG-Betroffenheit des Unternehmens klären
Ist-Zustand der aktuellen Websites analysieren
Projektplan für Barrierefreiheit erstellen
Team-Schulungen zur digitalen Barrierefreiheit
Mittel- bis langfristig
Design-System für Barrierefreiheit entwickeln
Qualitätssicherung in Entwicklungsprozesse integrieren
Redaktionsschulungen für barrierefreie Inhalte
Monitoring und regelmäßige Überprüfungen
Fazit: Barrierefreiheit als Chance begreifen
Das BFSG ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – es ist eine Chance, digitale Produkte für alle zugänglicher zu machen. In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung – ein erhebliches Marktpotenzial, das durch barrierefreie Websites erschlossen werden kann.
Unsere Empfehlung: Beginnen Sie bereits jetzt mit der Umsetzung. Eine frühzeitige Planung vermeidet Stress kurz vor dem Stichtag und schafft Wettbewerbsvorteile im digitalen Markt.
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