Wo stecken Ihre Umweltaussagen?Wir finden sie, auch in alten PDFs.
Seit dem 27. September 2026 ist die EmpCo-Richtlinie in Deutschland anzuwenden. Damit gelten deutlich strengere Regeln für Werbung mit Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegeln und Klimaversprechen. Kurz gesagt: Der Gesetzgeber geht gezielter gegen Greenwashing vor.
Für Unternehmen beginnt die Prüfung dabei selten auf einem leeren Blatt. Auf gewachsenen Websites stecken Claims in Produktseiten, alten Kampagnen, Downloadbereichen und PDF-Broschüren. Wer sich sauber vorbereiten will, muss zuerst wissen, was davon noch öffentlich erreichbar ist.
EmpCo-Richtlinie: die wichtigsten Fakten
Anzuwenden ab dem 27. September 2026
Deutschland hat die europäische EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen. Die neuen Vorgaben sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.
Allgemeine Umweltaussagen geraten stärker in den Fokus
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ können unter die neuen Regeln fallen. Entscheidend für die Bewertung sind Aussage, Kontext und Nachweis.
Nachhaltigkeitssiegel brauchen eine belastbare Grundlage
Selbst entworfene Nachhaltigkeitssiegel werden zum Problem. Die Richtlinie verlangt, dass solche Kennzeichnungen auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlicher Stelle festgelegt wurden.
PDFs gehören zum öffentlichen Bestand
Produktbroschüren, Datenblätter und andere Downloads können kommerzielle Kommunikation enthalten. Wer nur die regulären Webseiten prüft, lässt deshalb relevante Inhalte außen vor.
Greenwashing auf der eigenen Website: typische Stolperstellen
Alte Inhalte bleiben auffindbar
Eine Kampagnenseite aus früheren Jahren kann weiterhin über Suchmaschinen erreichbar sein. Gleiches gilt für PDFs, die längst nicht mehr aktiv beworben werden.
Eine Stichwortsuche reicht selten
EmpCo betrifft mehr als ein paar bekannte Begriffe. Auch Bildsprache, Siegel, Zukunftsversprechen oder Produktbezeichnungen können geprüft werden müssen.
Automatisierung schafft zuerst Übersicht
Ein Crawler kann Fundstellen erfassen und sortieren. Ob eine konkrete Aussage rechtlich zulässig ist, braucht anschließend eine fachliche Bewertung.
Der Aufwand steckt häufig in der Suche
Bei umfangreichen Websites kostet schon die Bestandsaufnahme viel Zeit. Genau dieser Teil lässt sich technisch weitgehend automatisieren.
Was die EmpCo-Richtlinie für Umweltaussagen auf Websites verändert
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie (EU) 2024/825 erweitert die europäischen Regeln gegen irreführende Umweltwerbung, Deutschland hat die Vorgaben in das UWG übernommen.
Für Marketing- und Kommunikationsteams ist vor allem der Begriff der Umweltaussage wichtig. Gemeint sind nicht nur offensichtlich werbliche Claims. Auch grafische Darstellungen, Kennzeichnungen, Marken- oder Produktbezeichnungen können eine Umweltaussage transportieren. Eine Liste bekannter Schlagwörter reicht für die Prüfung deshalb nicht aus.
Ein Claim wie „umweltfreundliche Verpackung“ kann zum Beispiel als allgemeine Umweltaussage eingestuft werden. Präzisere Aussagen lassen sich besser prüfen, weil klar erkennbar ist, worauf sie sich beziehen.
Auch Zukunftsversprechen verdienen Aufmerksamkeit. Wer eine künftige Umweltleistung kommuniziert, etwa ein Klimaziel für ein bestimmtes Jahr, braucht dafür nach den neuen Vorgaben belastbare und überprüfbare Grundlagen.
Ähnliches gilt für produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität. EmpCo setzt hier Grenzen, wenn die behauptete Wirkung auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette des Produkts beruht.
Für Unternehmen ergibt sich daraus eine ganz praktische erste Frage:
Wo verwenden wir solche Aussagen überhaupt?
Warum eine manuelle Website-Prüfung schnell unübersichtlich wird
Auf kleinen Websites lässt sich der Bestand noch Seite für Seite prüfen. Bei umfangreicheren Auftritten wird das schwierig. Produktarchive, alte Landingpages, Newsbereiche und Downloads liegen häufig in unterschiedlichen Strukturen. Dazu kommen Inhalte, die zwar nicht mehr verlinkt, aber weiterhin öffentlich erreichbar sind.
Die Suche im CMS, ob in WordPress oder TYPO3, bildet diesen Bestand nicht zwangsläufig vollständig ab. Sie übersieht unter Umständen externe Bereiche, erfasst alte Systeme nicht oder lässt PDF-Inhalte aus.
Gerade PDFs sind ein typischer blinder Fleck. Eine Produktbroschüre kann seit Jahren auf dem Server liegen und weiterhin über Google gefunden werden. Ein Datenblatt wird möglicherweise von Händlern verlinkt. Ein älteres Whitepaper enthält Formulierungen, die auf den aktuellen Produktseiten längst geändert wurden.
Für die Prüfung nach der EmpCo-Richtlinie zählt deshalb nicht nur, was das Marketingteam gerade bearbeitet. Relevant ist, was öffentlich kommuniziert wird.
Eine manuelle Bestandsaufnahme wird so schnell zur Fleißarbeit. Und Fleißarbeit ist bei mehreren hundert oder tausend URLs keine besonders verlässliche Kontrollmethode.
Unser EmpCo-Crawler: automatisierter Pre-Check für Website und PDFs
Diesen ersten Prüfschritt wollten wir technisch lösen.
Unser Crawler durchsucht die Website automatisiert und berücksichtigt dabei auch gefundene PDF-Dokumente. Auffällige Inhalte werden erfasst, in einem Report zusammengeführt und lassen sich anschließend über ein Dashboard einzeln prüfen.
Crawl-Logik, PDF-Verarbeitung, Auswertung und Dashboard stammen von unserem Entwicklerteam in Deutschland.
Der Crawler ersetzt dabei keine rechtliche Bewertung. Das ist bewusst so. Ein Begriff kann je nach Kontext ganz unterschiedlich einzuordnen sein. Entscheidend ist oft, worauf sich ein Claim bezieht, welche Nachweise vorhanden sind und welche Erläuterung direkt an der Aussage steht.
Unsere Technik übernimmt deshalb die Aufgabe, mögliche Prüffälle systematisch zu finden und sichtbar zu machen. Die Bewertung bleibt bei den Menschen, die den fachlichen oder rechtlichen Kontext kennen.
Was der Scan sichtbar machen kann
Der Report bündelt zum Beispiel allgemeine Umweltbegriffe, liefert Hinweise auf Aussagen zur Klimaneutralität und erfasst Zukunftsversprechen mit konkreten Jahreszahlen. Auch Hinweise auf Nachhaltigkeitssiegel lassen sich in die Sichtung aufnehmen.
Aus einer schwer überschaubaren Website entsteht so eine konkrete Arbeitsgrundlage. Das Marketing sieht die betroffenen Stellen, Fachabteilungen können zu einzelnen Aussagen Nachweise liefern und Grenzfälle gehen gezielt an die Rechtsberatung.
Der Unterschied liegt vor allem im Ablauf: Die Fachleute müssen nicht erst hunderte Seiten durchsuchen, bevor sie mit ihrer eigentlichen Arbeit beginnen können.
Warum PDFs beim EmpCo-Check dazugehören
Downloads werden bei Website-Audits gern getrennt betrachtet. Für die EmpCo-Richtlinie ist diese Trennung wenig hilfreich.
Produktbroschüren und andere verkaufsunterstützende Dokumente können dieselben Umweltaussagen enthalten wie eine Landingpage. Gleichzeitig bleiben sie oft viel länger unverändert.
Ein automatisierter Crawl zeigt außerdem, wenn derselbe Claim mehrfach verwendet wird. Steht eine Formulierung auf verschiedenen Produktseiten und zusätzlich in mehreren Broschüren, muss sie nicht jedes Mal neu entdeckt werden. Die Fundstellen liegen gesammelt vor, und eine redaktionelle oder rechtliche Entscheidung lässt sich direkt auf alle Vorkommen übertragen.
Ein EmpCo-Scan in Zahlen
So sah der Bestand bei einem echten Scan aus: Tausende öffentlich erreichbare Seiten, dazu hunderte PDFs. Erst der Crawl macht sichtbar, wie viele Stellen davon anschließend geprüft werden sollten.
Bestand und Fundstellen im Vergleich
gemessen, gerundet
Einordnung: Die Werte stammen aus einem realen EmpCo-Scan für die Website eines Industrieunternehmens. Sie sind anonymisiert und gerundet. Eine Fundstelle ist ein Prüffall und noch kein Verstoß. Wie viele Fundstellen ein Scan liefert, hängt stark von Größe und Alter der Website ab.
Vom Crawl zur konkreten Arbeitsliste
Eine lange Liste mit Treffern wäre allerdings kaum besser als eine lange Liste mit URLs. Deshalb endet unser Prozess nicht beim Crawling.
Im Dashboard werden die gefundenen Stellen einzeln durchgesehen, eingeordnet und bearbeitet. Dabei zeigt sich meist schnell, welche Fälle wirklich Aufwand machen. Eine Formulierung ist vielleicht unkritisch. Eine andere braucht eine genauere Beschreibung. Bei einer dritten fehlen Nachweise. Und manches alte Dokument kann schlicht aus dem öffentlichen Bereich verschwinden.
Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie
Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) soll Verbraucher vor irreführender Umweltwerbung schützen. In Deutschland wurden die Vorgaben in das UWG übernommen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Vorgaben sind seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Inhalte, die schon länger online sind, fallen ebenfalls darunter, solange sie öffentlich erreichbar sind.
Darf ich noch mit „klimaneutral“ werben?
Produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität sind nicht mehr zulässig, wenn sie auf der Kompensation von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Ob eine konkrete Formulierung haltbar ist, sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Gilt EmpCo auch für PDFs und Downloads?
Ja, sofern sie kommerzielle Kommunikation enthalten, etwa Produktbroschüren oder Datenblätter. Deshalb bezieht unser Crawler PDF-Dokumente ausdrücklich mit ein.
Ersetzt der Crawler eine Rechtsberatung?
Nein. Der Crawler findet und sortiert mögliche Prüffälle. Die rechtliche Bewertung einzelner Aussagen bleibt bei Fachleuten.
EmpCo-Website-Check anfragen
Sie möchten wissen, welche möglichen EmpCo-Fundstellen auf Ihrer Website und in den dazugehörigen PDFs stecken? Wir crawlen Ihre Domain, berücksichtigen gefundene PDF-Dokumente und stellen die Prüffälle anschließend im Report und im Dashboard bereit.
Der technische EmpCo-Check dient der Bestandsaufnahme und Vorprüfung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und enthält keine verbindliche rechtliche Bewertung einzelner Aussagen.
Quellenhinweis
Grundlage der rechtlichen Einordnung sind insbesondere die Richtlinie (EU) 2024/825, die deutsche Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie Veröffentlichungen der Europäischen Kommission und Hinweise von Wirtschaftsverbänden zur praktischen Vorbereitung auf EmpCo.
Hinweis zu KI: Dieser Text wurde von einem Menschen recherchiert und geschrieben. Mit Unterstützung einer KI wurde er sprachlich überarbeitet, ergänzt und für Suchmaschinen optimiert. Das Hauptbild (Teasermotiv) wurde mit KI erstellt.

